AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen privaten sowie gewerblichen Auftraggebern.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Fotografie, Videografie, Hochzeits- und Eventreportagen, Businessfotografie, Social-Media-Content, Drohnenaufnahmen, 360°-Aufnahmen und virtuelle Rundgänge sowie Design-, Audio- und sonstige Medienproduktionen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder eine anderweitige verbindliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.
Der vereinbarte Termin wird nach Vertragsschluss und, sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, nach Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzlich berechnet werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung von mindestens 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig.
Die konkrete Höhe der Anzahlung kann abhängig von Art und Umfang des Auftrags individuell vereinbart und im jeweiligen Angebot ausgewiesen werden.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist oder entsprechend einer individuell getroffenen Vereinbarung zu zahlen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, können gesondert berechnet werden.
Soweit die Voraussetzungen des § 19 UStG vorliegen, wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Fahrt-, Reise- und Nebenkosten
Etwaige Fahrt-, Reise-, Übernachtungs-, Park- oder sonstige Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung.
Sind entsprechende Kosten im vereinbarten Angebot ausdrücklich als inklusive ausgewiesen, erfolgt hierfür keine zusätzliche Berechnung.
5. Termine und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und sorgt, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt, für die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen.
Verzögerungen, die durch den Auftraggeber, Gäste, Mitarbeiter, Teilnehmer oder sonstige Personen aus dessen Verantwortungsbereich verursacht werden, können die zur Verfügung stehende Aufnahme- oder Produktionszeit entsprechend reduzieren.
Zusätzliche Warte-, Aufnahme- oder Arbeitszeiten können nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.
6. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung eines verbindlich vereinbarten Auftrags ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig in Textform mitzuteilen.
Soweit kein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht, können bei einer Stornierung unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen, reservierten Termine und ersparten Aufwendungen folgende pauschalierte Entschädigungen berechnet werden:
bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
15 bis 29 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
7 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf einen gegebenenfalls bestehenden Entschädigungsanspruch angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
7. Terminverschiebung
Soll ein bereits vereinbarter Termin verschoben werden, bemühen sich Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam um einen geeigneten Ersatztermin.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Ob und in welchem Umfang durch eine Terminverschiebung zusätzliche Kosten entstehen, richtet sich nach dem Einzelfall und den bereits entstandenen Aufwendungen.
8. Ausfall des Auftragnehmers
Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht durchführen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Soweit möglich und zumutbar, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Künstlerische und gestalterische Freiheit
Der Auftraggeber kennt grundsätzlich den fotografischen, filmischen bzw. gestalterischen Stil des Auftragnehmers.
Die Auswahl von Aufnahmen, Perspektiven, Bildausschnitten, Farbgebung, Bearbeitung, Schnitt, Musik, Dramaturgie und weiteren kreativen Gestaltungselementen liegt im Rahmen des vereinbarten Auftrags beim Auftragnehmer.
Individuelle Wünsche des Auftraggebers werden im Rahmen der vorherigen Abstimmung berücksichtigt.
Rein subjektive oder geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht und entsprechend der vereinbarten Beschaffenheit erbracht wurde.
10. Bild-, Video- und Medienbearbeitung
Die professionelle Nachbearbeitung kann insbesondere Farbkorrekturen, Weißabgleich, Belichtungsoptimierungen, Bildausschnitte, Retuschen, Videoschnitt, Tonbearbeitung und weitere gestalterische Optimierungen umfassen.
Zur Bearbeitung können, soweit rechtlich zulässig, auch moderne software- und KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt werden.
Umfangreiche nachträgliche Veränderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können zusätzlich berechnet werden.
11. Korrekturen und Änderungswünsche
Bei Leistungen, bei denen Korrekturen üblich oder ausdrücklich vereinbart sind, insbesondere bei Video-, Design-, Social-Media- und Audioproduktionen, sind Korrekturschleifen entsprechend dem im Angebot vereinbarten Umfang enthalten.
Weitere oder besonders umfangreiche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
12. Lieferung und Bearbeitungszeit
Sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, werden die fertig bearbeiteten Inhalte grundsätzlich innerhalb von maximal 14 Tagen nach Durchführung des Auftrags bzw. nach Vorliegen aller für die Bearbeitung notwendigen Informationen und Materialien bereitgestellt.
Bei außergewöhnlich umfangreichen Produktionen oder unvorhersehbaren Umständen kann eine abweichende Lieferzeit individuell vereinbart werden.
Die Bereitstellung kann insbesondere über eine Online-Galerie, einen Download-Link, eine Cloud-Lösung, einen Datenträger oder einen anderen vereinbarten digitalen Übertragungsweg erfolgen.
13. Rohdaten und unbearbeitetes Material
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Foto- oder Videodateien, RAW-Dateien, Rohmaterial, Projektdateien, Schnittdateien oder sonstiger Arbeitsdateien.
Geschuldet ist grundsätzlich ausschließlich die vereinbarte Auswahl bzw. fertig bearbeitete Endfassung.
14. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den erstellten Fotografien, Videos, Designs, Audioinhalten und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken verbleibt beim jeweiligen Urheber.
Mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte.
15. Nutzungsrechte für Privatkunden
Privatkunden erhalten grundsätzlich das Recht, die übergebenen Aufnahmen und Medien für private Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und im privaten Umfeld sowie auf eigenen privaten Social-Media-Profilen zu veröffentlichen, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Eine gewerbliche Nutzung oder Weitergabe zur kommerziellen Nutzung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16. Nutzungsrechte für Geschäftskunden
Bei gewerblichen Aufträgen sind die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen kommerziellen Nutzungsrechte grundsätzlich im vereinbarten Preis enthalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung für die eigene Unternehmenswebsite, eigene Social-Media-Kanäle, Unternehmensprofile, Präsentationen, Recruiting, interne Kommunikation, Printmedien und eigene Werbemaßnahmen.
Eine Weitergabe, Veräußerung oder Lizenzierung der Inhalte an Dritte zur eigenständigen kommerziellen Nutzung ist nicht umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
17. Veröffentlichung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer veröffentlicht Foto-, Video- oder sonstige Medienaufnahmen von Auftraggebern oder erkennbaren Personen zu eigenen Werbe-, Portfolio-, Website- oder Social-Media-Zwecken nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder sonstige rechtliche Grundlage vorliegt.
Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
18. Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt, erforderliche Einwilligungen von Mitarbeitern, Models, Gästen oder sonstigen beteiligten Personen für die vereinbarten Aufnahmen und deren vorgesehene Verwendung einzuholen.
Dies gilt insbesondere bei gewerblichen Produktionen und Mitarbeiteraufnahmen.
Der Auftragnehmer berücksichtigt die geltenden Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.
19. Aufnahmeorte und Genehmigungen
Der Auftraggeber ist grundsätzlich dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen für Foto-, Film- oder Drohnenaufnahmen an von ihm ausgewählten privaten Aufnahmeorten, Veranstaltungsorten oder Grundstücken einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eventuell anfallende Location-, Eintritts- oder Genehmigungskosten trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
20. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen werden ausschließlich durchgeführt, wenn die gesetzlichen, behördlichen, wetterbedingten und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen dies zulassen.
Der Auftragnehmer kann einen geplanten Drohnenflug ablehnen, verschieben oder abbrechen, wenn dieser rechtlich nicht zulässig oder nach seiner fachlichen Einschätzung nicht sicher durchführbar ist.
Kann eine Drohnenaufnahme aufgrund von Wetterbedingungen, Flugbeschränkungen, behördlichen Vorgaben oder vergleichbaren nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit eine alternative Lösung oder ein Ersatztermin vereinbart.
21. 360°-Rundgänge und externe Plattformen
360°-Rundgänge und vergleichbare digitale Leistungen können über externe Plattformen, Hostinganbieter oder technische Dienstleister bereitgestellt werden.
Der genaue Leistungsumfang, die Anzahl der Aufnahmen, die erfasste Fläche sowie gegebenenfalls die Dauer der Bereitstellung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Für technische Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung externer Dienste haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und soweit die Ursache seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.
22. Datensicherung und Aufbewahrung
Der Auftragnehmer bewahrt die im Rahmen eines Auftrags entstandenen Daten für einen angemessenen Zeitraum auf, soweit dies für die Auftragsabwicklung, Datensicherung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Eine dauerhafte Archivierung von Foto-, Video-, Audio- oder Projektdateien wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach Übergabe der vereinbarten Dateien ist der Auftraggeber selbst für eine dauerhafte und ausreichende Sicherung seiner Daten verantwortlich.
Es wird ausdrücklich empfohlen, die übergebenen Dateien unmittelbar nach Erhalt auf mindestens einem eigenen Speichermedium zu sichern.
23. Technische Ausfälle und Datenverlust
Der Auftragnehmer trifft im Rahmen des Zumutbaren angemessene Maßnahmen zur Sicherung der während eines Auftrags erstellten Daten.
Bei technischen Defekten, Speicherkartenfehlern, Datenverlust oder vergleichbaren unvorhersehbaren technischen Problemen richtet sich eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Haftungsregelungen.
24. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
25. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
26. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesondert informiert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
Soll die vereinbarte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen.
27. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026